Mittelrhein-Incoming
Paketreisen am Mittelrhein,
Swen
Weber
Niederbachstrasse 17, 55430 Oberwesel Tel.: 06744/94371 Fax:06744/94372
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
Mittelrhein-Incoming vermittelt Ihnen Ferienquartiere wie Hotelzimmer, Apartments, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer. Wir vermitteln zwischen Ihnen (Optionsnehmer) und dem Beherbergungsbetrieb (Vermieter), so dass zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb ein Gastaufnahmevertrag zustande kommt. Für unsere Buchung und Abwicklung der Reiseangebote gelten die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen.
1. Options-Angebote
Sie wenden sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail mit Ihren Wünschen an uns. Wir nehmen Ihre Options-Anfrage auf und senden Ihnen entsprechende unverbindliche Options-Angebote zu. Sagt Ihnen ein Options-Angebot zu, informieren Sie uns bitte innerhalb 3 Tagen per Fax. Sie erhalten dann umgehend eine schriftliche Options-Bestätigung, sofern das Options-Angebot noch verfügbar ist.
2. Optionen für Gruppen ab 15 Personen
Für Gruppen ab 15 Personen sind Optionen mit kostenfreier Stornierung bis maximal 8 Wochen vor Anreise auf Anfrage möglich, sofern im Angebot nicht anders angegeben ist.
Der Buchungsstand wird ab 6 Monate vor Anreise jeweils zum Monatsende vom Optionsnehmer gemeldet.
Über den gemeldeten Buchungsstand hinaus kann die Option jederzeit von jedem Vertragspartner kostenlos reduziert oder nach Vereinbarung und Verfügbarkeit auch erhöht werden.
3. Zahlungsmodalitäten
Rechnungsstellung erfolgt für den 8 Wochen vor Anreise gemeldeten Buchungsstand, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Anzahlung in Höhe von ca. 10 bis 15% des Gesamtpreises ist innerhalb 8 Tagen an Mittelrhein-Incoming zahlbar. Nachbuchungen sind sofort fällig.
Achten Sie darauf, dass die Anzahlung und Restzahlung auf zwei verschiedene Konten zu erfolgen hat. Bitte überweisen Sie auch nur die angegebenen Summen und runden Sie die Beträge nicht auf oder ab.
Kann die Anzahlung nicht innerhalb der nächsten 8 Tage geleistet werden, bitten wir Sie um eine Benachrichtigung.
Bei einigen Hotels ist vor Anreise ebenfalls ein Anzahlung fällig, die im Angebot näher beschrieben wird,
Ein Leistungsanspruch auf die gebuchte Option besteht erst nach Eingang aller Anzahlungen.
Anzahlungen, die nicht geleistet wurden, entbinden den Optionsnehmer nicht von der Zahlung.
Die Zahlung des Restbetrages wird im jeweiligen Angebot näher beschrieben.
.
4. Rücktritt und Umbuchung durch Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mittelrhein-Incoming und beim Hotel. Dem Auftraggeber wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Mittelrhein-Incoming und das Hotel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Mittelrhein-Incoming und das Hotel können diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die Stornogebühren und Zeiträume werden im jeweiligen Angebot angegeben.
5. Haftung
Für die Erbringung der vermittelten Leistung haftet allein der Leistungsträger (Vermieter, Pensionen und Hotels). Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB. Unser Büro haftet nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Unser Büro haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Hotel, Pensionen, Appartementhäuser und Privatvermieter) sowie für Ansprüche aus der Beeinträchtigung, der über die Vermittlung unseres Büros zustande gekommenen Reise- bzw.. Beherbergungsverträge.
Der Auftraggeber prüft die Buchungsunterlagen nach Erhalt umgehend auf Richtigkeit und setzt sich gegebenenfalls sofort mit Mittelrhein-Incoming und dem Hotel in Verbindung. Reklamationen nach Reiseantritt, die der Auftraggeber vor Reisebeginn hätte klären können, werden nicht mehr anerkannt.
6. Reklamationen
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben, setzen Sie sich zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Beherbergungsstätte in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Schadenersatzforderungen sind unmittelbar mit dem Vermieter der gebuchten Einheit zu regeln. Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Buchungsbestätigung, mit dem Beherbergungsbetrieb in Kontakt zu treten, um eventuelle offene Fragen abzuklären.
7. Anreise und Abreise
Soweit
nicht persönlich mit dem Beherbergungsbetrieb / Vermieter anderes vereinbart
oder nichts abweichendes im Angebot angegeben wurde, gilt als Anreisezeit 15.00
bis 18.00 Uhr und als Abreisezeit 10.00 bis 11.00 Uhr. Setzen Sie sich einen Tag
vor Anreise mit dem Beherbergungsbetrieb
telefonisch in Verbindung, um
den ungefähren Anreisezeitpunkt abzustimmen, damit der Vermieter nicht den
ganzen Tag auf Ihre Anreise warten muss. Bringen Sie Ihre gesamten
Reiseunterlagen und die Anzahlungsbelege der gebuchten Leistung mit.
8.
Salvatorische Klausel
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
9. Gerichtsstand und
Gerichtsort
Gerichtsstand ist St. Goar
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise, sowie einen schönen und erlebnisreichen
Aufenthalt in unserer romantischen Region.
Mit freundlichen Grüßen
Mittelrhein-Incoming
Swen Weber
Oberwesel 19. April 2005